Neueste Nachrichten
EU-Holzhandelsverordnung
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Aufzeichnungspflicht für Waldbesitzer
Seit dem 03.März 2013 gelten in Deutschland die Vorschriften der EU-Holzhandelssicherheitsverordnung. Ziel dieser europaweit geltenden Verordnung ist es den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen. Helfen soll eine lückenlose Aufzeichnung vom Erstinverkehrbringer des Holzes bis zu den Abnehmern. Dem Erstinverkehrbringer – in der Regel der Waldbesitzer – kommen hierbei Aufzeichnungspflichten zu.
Bericht 4. Abendexkursion
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Bericht über die 4. Abendexkursion
40 interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind am Dienstag, den 09.07.2013 nach Peißenberg zur vierten gemeinsamen Abendexkursion von der Waldbesitzervereinigung Weilheim e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim gekommen. Nach einer kurzen Einführung über die Waldstandorte in diesem Gebiet, erklärten die Förster der WBV Weilheim und des Forstamtes wie eine sinnvolle, schonende und effektive Holzernte durchgeführt werden kann. Den Exkursionsteilnehmern wurde an verschiedenen Waldstationen erläutert, welches die jeweils idealen Baumarten für den jeweiligen Standort sind und wie man diese durch gezielte Maßnahmen fördern kann.
Durch die Entnahme der hiebsreifen Stämme fördert der Waldbesitzer automatisch die noch verbleibenden Bäume und stärkt zugleich eine natürlich aufkommende Waldverjüngung für die er dann nebenbei auch noch einen staatlichen Zuschuss von 1000€ pro Hektar erhalten kann.
Die Förster erklärten den Teilnehmern auch, dass eine Waldbewirtschaftung im Kleinprivatwald nicht immer ganz einfach ist und meist bereits im Voraus gut geplant werden muss. In dem vorgestellten Fall hat der Waldbesitzer keine direkte Anbindung an einen Forstweg und ist somit immer auf die Duldung zur Überfahrt und Lagerung an den Nachbargrundstücken angewiesen. Diesem Problem wollen sich die Mitarbeiter der WBV Weilheim und des Forstamtes im Namen des Waldbesitzers jetzt annehmen, damit er bis zum Winter die geplante Maßnahme durchführen kann.
Nähere Informationen über alle Arten der Waldbewirtschaftung erfahren interessierte Waldbesitzer in der Geschäftsstelle der Waldbesitzervereinigung Weilheim e. V. oder beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim.
Katasterneuvermessung
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Katasterneuvermessung im Wald
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Vermessungsamt Weilheim haben uns informiert, dass es ab sofort eine Gebührenreduzierung um 50% bei einer Katasterneuvermessung im Wald gibt.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Das neu zu vermessene Gebiet muss mindestens 20 ha umfassen.
- Das Gebiet muss zu mindestens 75% aus Wald bestehen.
- Alle Grenzen werden überprüft und ggf. abgemarkt.
- Es muss ein öffentliches Interesse bestehen (z. B. Waldwegebau, Beitrag zur Energiewende).
- Antragstellung nur über Kommune oder WBV.
- Vermessungsamt stellt Arbeitsplan auf.
Sollten Sie an einer Vermessung interessiert sein, oder noch weitere Informationen brauchen, setzten Sie sich bitte mit uns oder dem AELF Weilheim in Verbindung.
Bericht über dritte Abendexkursion
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3. Abendexkursion von WBV Weilheim und AELF Weilheim
Am Dienstag, den 17.07.2012 fand die dritte gemeinsame Abendexkursion der WBV Weilheim e. V. und des AELF Weilheim in den Wäldern von Gut Unterholz (Gemeinde Bernried) statt. Der ehemalige Staatswald der staatlichen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt, der seit 2000 vom damaligen FoA Weilheim bewirtschaftet wurde, befindet sich seit 2007 wieder in privater Hand und wird auch weiterhin naturnah bewirtschaftet und intensiv bejagt. Rund 45 interessierte Waldbesitzer ließen sich vom zuständigen Forstwirtschaftsmeister Christian Pölt, den WBV Förstern Georg Goldhofer und Marc Euer, sowie dem staatlichen Revierleiter Luitpold Schneider einige interessante Bestände zeigen. Die stark Nadelholz dominierten Wälder sollen in den nächsten Jahren in vitale, qualitativ hohe und stabile Mischbestände umgebaut werden. Je nach Standort, Ausgangsbestand und Lichtverhältnissen werden hierfür Bergahorne, Buchen, Tannen, Lärchen oder Eichen gepflanzt, ergänzt durch Fichten, Kiefern und Birken Naturverjüngung. Dabei spielt natürlich auch die Jagd eine entscheidende Rolle, die durch den Jagdpächter Hubert Kergl mit seinen Mitjägern so durchgeführt wird, dass im gesamten Revier keine Zäune nötig sind.
Des Weiteren konnten sich die Exkursionsteilnehmer Pflege- und Durchforstungsbestände ansehen, die sowohl rein händisch, als auch in Kombination mit einem schwachen Harvester durchgeführt werden. Hier besteht die Besonderheit darin, dass es sich um flächige und relativ starke Eingriffe handelt, um den auf großer Fläche angehäuften Pflegerückständen nachzukommen.
Bei der Abschlussdiskussion in einem sich im Umbau befindenden Fichtenbestand wünschten sich alle Teilnehmer, dass solche Waldbilder mit Naturverjüngung aus Fichte und unterpflanzten unverbissenen Buchen und Tannen bei uns häufiger zu sehen sein sollten.
Eschentriebsterben
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Eschentriebsterben
Auch in unserem WBV Gebiet sind sehr viele Eschen vom Eschentriebsterben betroffen. Begünstigt durch warme und feuchte Sommer kann sich die Pilzerkrankung weiter ausbreiten.
Das Eschentriebsterben wird durch einen Gefäßpilz (Hymenoscyphus pseudoalbidus), dessen deutscher Name „falsches weißes Stengelbecherchen“ lautet, mit der neu entdeckten Nebenfruchtform „Chalara fraxinea“ verursacht. Diese Erkrankung ist seit Anfang der 90ger Jahre in Polen und im Baltikum bekannt. In Deutschland wurde sie erstmals 2007 nachgewiesen.
Im Frühstadium der Erkrankung treten an der Mittelrippe der Eschen-Blätter bräunliche Nekrosen auf.Im Sommer (etwa ab Mitte Juni) sind plötzlich auftretende Welke-Erscheinungen des Eschen Leittriebes an Jungpflanzen sowie eine Kronenverlichtung und vorzeitiger Blattfall an Altbäumen sehr auffällig. Sieht man sich die kahlen Triebe genauer an, so sind diese durch kupferrötliche bis ockergelbliche Rindenverfärbungen ohne Schleimfluss gekennzeichnet.

Foto: LWF Bayern
Unterhalb der abgestorbenen Eschenrinde (im Querschnitt gut sichtbar) ist in den Trieben eine schwach bräunliche bis braunschwarze Holzverfärbung zu beobachten.
Nach dem Zurücksterben des Leittriebes bzw. der jüngsten Verzweigung folgt meist ein vermehrter Neuaustrieb, welcher zu einer Verbuschung und veränderter Verzweigungsstruktur in der Eschenkrone führt.
Ein fortgeschrittenes Stadium führt zum Absterben ganzer Kronenteile oder v. a. bei jungen Eschen des gesamten Baumes.
Betroffen sind Eschen aller Altersstufen und auf den unterschiedlichsten Standorten. Der Krankheitsprozess verläuft allerdings bei Jungpflanzen schneller als bei Altbäumen.
Die geschwächten Pflanzen werden meist noch von Folgepilzen über das abgestorbene Rindengewebe besiedelt, wodurch häufig Rindenrisse oder eingesenkte Rindenpartien ("Rindenbrand") entstehen können.
Derzeit lautet die Empfehlung, keine Eschenkulturen neu zu begründen und stark geschädigte Kulturen v. a. wenn sie gefördert worden sind durch andere standortgerechte Pflanzen zu ersetzten. Bitte setzten Sie sich dazu mit dem zuständigen Revierleiter in Verbindung.
Bei den Alteschen muss an Straßen und Wegen die Verkehrssicherung beachtet werden! Hier können abgestorbene Kronenteile abbrechen!
Bitte beachten Sie bei der Fällung, dass Sie die Eschen keinesfalls "umkeilen"! Durch die Erschütterungen können die abgestorbenen Kronenteile leicht abbrechen! Bitte nur Seilwinde oder Hydraulische Fällkeile verwenden! Die WBV vermittelt Ihnen bei Bedarf gerne einen Unternehmer.
Das Naturverjüngungspotential der Esche sollte dennoch ausgenutzt werden, da sich bereits einige Eschen immun gegen den Erreger gezeigt haben.
Da die Krankheit erst seit relativ wenigen Jahren bei uns in Deutschland auftritt, besteht weiterhin Forschungs- sowie Informationsbedarf zu dessen Infektionsstrategie und möglichen Gegenmaßnahmen.