Katasterneuvermessung
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Katasterneuvermessung im Wald
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Vermessungsamt Weilheim haben uns informiert, dass es ab sofort eine Gebührenreduzierung um 50% bei einer Katasterneuvermessung im Wald gibt.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Das neu zu vermessene Gebiet muss mindestens 20 ha umfassen.
- Das Gebiet muss zu mindestens 75% aus Wald bestehen.
- Alle Grenzen werden überprüft und ggf. abgemarkt.
- Es muss ein öffentliches Interesse bestehen (z. B. Waldwegebau, Beitrag zur Energiewende).
- Antragstellung nur über Kommune oder WBV.
- Vermessungsamt stellt Arbeitsplan auf.
Sollten Sie an einer Vermessung interessiert sein, oder noch weitere Informationen brauchen, setzten Sie sich bitte mit uns oder dem AELF Weilheim in Verbindung.