Katasterneuvermessung

Katasterneuvermessung im Wald

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Vermessungsamt Weilheim haben uns informiert, dass es ab sofort eine Gebührenreduzierung um 50% bei einer Katasterneuvermessung im Wald gibt.


Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das neu zu vermessene Gebiet muss mindestens 20 ha umfassen.
  • Das Gebiet muss zu mindestens 75% aus Wald bestehen.
  • Alle Grenzen werden überprüft und ggf. abgemarkt.
  • Es muss ein öffentliches Interesse bestehen (z. B. Waldwegebau, Beitrag zur Energiewende).
  • Antragstellung nur über Kommune oder WBV.
  • Vermessungsamt stellt Arbeitsplan auf.

Sollten Sie an einer Vermessung interessiert sein, oder noch weitere Informationen brauchen, setzten Sie sich bitte mit uns oder dem AELF Weilheim in Verbindung.

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